PRESSEAUSSENDUNG
SOZIALUNTERSTÜTZUNGSGESETZ: WENIG NEUE SCHRITTE GEGEN ARMUT IN SALZBURG.
Nachdem Niederösterreich und Oberösterreich bereits ihre Version der Sozialhilfe beschlossen haben, steht nun auch Salzburg kurz vor dem Beschluss des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes (SUG). Die Salzburger Armutskonferenz erkennt wenig Neues im Bereich der Armutsbekämpfung.
Unter idealen Umständen ergänzen sich die Agenden der Politik mit jenen der Sozialeinrichtungen, führen zum wechselseitigen Austausch über den Lebensalltag von Betroffenen und die tatsächliche politische Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit. Doch um Gutes zu Leisten braucht es vor allem eines: Zeit. Zeit, um Expert*innen und Betroffenen Gehör zu verschaffen, um auf dieser Basis Gesetze zu beschließen, die das Leben von 82.000 armuts- und ausgrenzungsgefährdeten Salzburger*innen (EU-SILC 2018) nachhaltig verbessern.
Nachdem Niederösterreich und Oberösterreich bereits ihre Version der Sozialhilfe beschlossen haben, steht nun auch Salzburg kurz vor dem Beschluss des Salzburger Sozialunterstützungsgesetzes (SUG). Das Tempo erinnert die Sprecherin der Armutskonferenz stark an die Lage im Herbst, wo den Sozialeinrichtungen 14 Tage zur Begutachtung blieben. Für eine Analyse des neuen Entwurfs bleibt den Institutionen kaum eine Woche, bis es am Mittwoch, den 05.02. zu den Ausschussberatungen im Salzburger Landtag kommt. „Wir hätten uns damals wie heute gewünscht, dass wir stärker in den Prozess der Gesetzgebung miteingebunden werden. Durch die tägliche Arbeit mit Betroffenen wissen wir um deren Hürden und Herausforderungen und hätten uns konstruktiv einbringen können“, beklagt Bayer die fehlende Partizipationsmöglichkeit von Sozialeinrichtungen.
Nach ersten Informationen lassen sich außer den, vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestandteilen, kaum Veränderungen zum Erstentwurf feststellen. Für die Mitglieder der Salzburger Armutskonferenz ist besonders die Aliquotierung der Leistungen fatal. Für den Lebensalltag von Armutsbetroffenen bedeutet diese Neuerung, dass sie erst ab dem Datum der Antragsstellung die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Schafft es der/die Betroffene erst zur Monatsmitte, so steht ihm/ihr auch nur mehr die Hälfte der Leistungen zu. „Mit der Aliquotierung wird der Zugang zu Leistungen unnötig erschwert und kann die Lebensumstände vieler weiter verschlechtern.“, sorgt sich Bayer.
Die im Bereich Wohnen angekündigten Regelungen, wie der Sachleistungsvorrang, wurden trotz aller Kritik beibehalten. Für den Alltag Betroffener droht dieser Vorzug von Sachleistungen zu einer Stigmatisierung zu führen, da diese nicht mehr persönlich, sondern das zuständige Sozialamt die Wohnkosten direkt beim Vermieter begleicht.
Auch der Kampf gegen Kinderarmut bleibt in Salzburg beim Alten und behält die 21% Kinderrichtsatz aus der Mindestsicherung bei. "Gerade bei den Kindern hätten wir uns eine Erhöhung auf zumindest 25% gewünscht. Mit dem Beibehalten des Status quo wird sich die Lage der 17.000 Armuts- und Ausgrenzungsgefährdeten Kinder in Salzburg kaum verändern.", so Bayer.