PRESSEAUSSENDUNG

SOZIALHILFE NEU: SCHWERE ERBSCHAFT DER ALTEN BUNDESREGIERUNG

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist sozialpolitisch gesehen ein massiver Rückschritt. Das Grundsatzgesetz lässt den Bundesländern kaum Gestaltungsmöglichkeiten. Die Arbeitsgruppe Frauenarmut hat mit Landeshauptmann Stellvertreter Heinrich Schellhorn über das Salzburger Ausführungsgesetz und die Folgen für armutsbetroffene Frauen gesprochen.

Die Arbeitsgruppe Frauenarmut der Salzburger Armutskonferenz hat bei Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn nachgefragt, wie es mit dem neuen Sozialhilfe-Ausführungsgesetz aussieht. Dieses wird im Oktober in Begutachtung geschickt. Beschlossen soll es im Dezember werden, sofern das Grundsatzgesetz (oder Teile davon) in dieser Form vom Verfassungsgerichtshof nicht als verfassungswidrig beurteilt wird. Das Inkrafttreten ist mit 1.Juni 2020 geplant.

Das Grundsatzgesetz lässt für den Landesgesetzgeber kaum Spielräume zu. Das Land Salzburg wird jedoch versuchen, die wenigen Möglichkeiten, die das Grundsatzgesetz vorsieht, auszuschöpfen:

  • Auf den Alleinerzieher*innenbonus wird es einen rechtlichen Anspruch geben.
  • Von der Möglichkeit der Wohnkostenpauschale zur Abdeckung der in Salzburg ortsbedingt hohen Mietkosten wird Gebrauch gemacht. Problematisch im Grundsatzgesetz des Bundes ist, dass sich die Höhe der Wohnkostenpauschale an der Höhe der Sozialhilfe aller haushaltszugehörigen Personen orientiert. Aufgrund der niedrigen Kinderrichtsätze würden zukünftig Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern weniger Unterstützung als ein Paar mit Kind erhalten. Hier soll es in Salzburg Härtefallregelungen geben.
  • Da die bisherige Unterstützung für die Kinderbetreuungskosten in dieser Form nicht mehr möglich ist, bemüht sich das Land Salzburg, über andere Töpfe einen Ausgleich zu schaffen.

Gar keine Spielräume gibt es bei:

  • der Systemumstellung von Geld- zu Sachleistungen. So wird die Miete in Zukunft direkt vom Sozialamt an den Vermieter bezahlt, was die Betroffenen massiv in ihrer Autonomie einschränkt und stigmatisiert.
  • der degressiven Staffelung der Kinderrichtsätze. Zukünftig erhalten Kinder unterschiedliche Beträge. Das Sozialhilfe Grundsatzgesetz sieht für das erste Kind etwa 220€, für das zweite 133 und für ab dem dritten Kind nur noch 44€ vor.
  • der Anrechnung der Wohnbeihilfe, die zukünftig als Einkommen gewertet wird.
  • Pensionist*innen, insbesondere Frauen, da diese besonders von Altersarmut betroffen sind. Durch die Anrechnung der Pensionssonderzahlungen erhalten Pensionist*innen zukünftig zweimal im Jahr keine Sozialhilfeleistung mehr.
  • der Einführung des Arbeitsqualifizierungsbonus. Kürzungen des Richtsatzes erfolgen bei geringem Sprachniveau, unabhängig von der individuellen Leistungsfähigkeit.

Das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ist sozialpolitisch gesehen ein Rückschritt. Es geht nicht mehr um Existenzsicherung und Armutsbekämpfung, sondern lässt Armut und Ungleichheit in Österreich weiter wachsen. Gerade armutsgefährdete Personengruppen, und das sind in vielen Fällen Frauen (z.B. Alleinerziehende oder Pensionist*innen), sind durch die Kürzungen massiv betroffen.

Alle Hoffnungen ruhen nun auf dem Verfassungsgerichtshof, damit das Gesetz in dieser Form nicht umgesetzt werden muss. Gleichzeitig appelliert die Salzburger Armutskonferenz an eine neue Bundesregierung, das Grundsatzgesetz zu revidieren und gemeinsam mit Expert*innen ein Rahmengesetz zu schaffen, das armutsfeste Grundleistungen mit Rechtsanspruch sicherstellt.

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