PRESSEAUSSENDUNG
82.000 SALZBURGER*INNEN SIND ARMUTSGEFÄHRDET
Das letzte soziale Netz wird rissig und bekommt große Löcher: Nicht nur, dass die Sozialhilfe Neu die Armen anstatt der Armut bekämpft, nun werden armutsbetroffene Menschen auch noch gegeneinander ausgespielt.
Soeben wurde der Ministerratsbeschluss zum Sozialhilfe Grundsatzgesetz präsentiert. Anstatt auf die Expertise der Sozialeinrichtungen zu vertrauen, die seit Monaten auf die massiven Folgen für armutsbetroffene Menschen hinweisen, werden lediglich kosmetische Änderungen am Grundsatzgesetz durchgeführt. „Das Grundsatzgesetz zielt nicht darauf ab, Armut zu bekämpfen und zu vermeiden. Vielmehr wird unterschieden zwischen Gruppen, die eine Unterstützung verdient haben, und jenen, die keine verdienen“ stellt Elisabeth Kocher, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz, fest.
Menschen mit Behinderungen haben fortan einen Rechtsanspruch auf eine erhöhte Transferleistung und auch die geplante Streichung für Haftentlassene wurde gekippt, dafür haben Alleinerziehende keinen verpflichtenden Rechtsanspruch auf den „Alleinerzieherbonus“ und auch Familien ab drei Kinder müssen mit immensen Kürzungen rechnen. Aber auch Menschen mit Migrationshintergrund sind von den Kürzungen betroffen. Drittstaatsangehörige sowie EU-Bürger*innen sind erst nach fünf Jahren berechtigt, Mindestsicherung zu beziehen. Österreicher*innen und Asylberechtigte sind zwar theoretisch gleichgestellt, bei fehlenden Deutschkenntnissen erhalten sie jedoch monatlich um 300 Euro weniger Leistung.
Zwar wurde die Deckelung von 1.500 Euro für Menschen mit Behinderungen, die Wohngemeinschaften leben, aufgehoben, alle anderen bleiben jedoch auf Strecke. Beispielsweise Frauen, die in Frauenhäuser Schutz suchen. Für die betroffenen Frauen bedeutet dies, dass sie ab einem Gesamtbezug von etwa 1.500 Euro nur noch 175 Euro pro Person erhalten. Ein Verlassen des gewalttätigen Partners wird absolute Armut zur Folge haben.„Von menschlicher Wärme und Solidarität gegenüber den Schwächsten unserer Gesellschaft ist im Gesetzesentwurf wenig zu finden“, konstatiert Elisabeth Kocher. Nach ihrer Einschätzung wird die Armutsquote, die im Bundesland Salzburg jährlich bereits bei 82.000 Menschen liegt, rapide ansteigen.
Reformen wären sinnvoll, wenn sie versuchen würden, die Existenz und Chancen zu sichern, aber nicht Leute weiter in den Abgrund zu treiben. Dieser Sozialhilfeentwurf wird soziale Unsicherheit erhöhen und die Schere zwischen Arm und Reich vergrößern. Die Salzburger Armutskonferenz fordert daher Neuverhandlungen unter Einbeziehung von Sozialorganisationen und Expert*innen. „Wir brauchen eine Mindestsicherung, die diesen Namen auch verdient und armutsfest absichert“, so Kocher.
Rückfragen: Elisabeth Kocher, 0662 – 849373-202 bzw. 0676 – 848210248