PRESSEAUSSENDUNG

SALZBURGER ARMUTSKONFERENZ APPELLIERT: „ZURÜCK ZUM START“

Angesichts anstehender Neuwahlen im Herbst fordert die Salzburger Armutskonferenz die Neuverhandlung des umstrittenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes.

In über 140 Stellungnahmen zum umstrittenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz haben Expert*innen aus unterschiedlichen Organisationen vor den Verschärfungen und den damit einhergehenden Verschlechterungen für die Betroffenen gewarnt. Dennoch wurde das Gesetz im Nationalrat beschlossen. 

Nicht nur der sprachliche Rückschritt – von der Mindestsicherung, die das Mindeste sichert, hin zur Sozialhilfe, die lediglich einen Beitrag zu den Lebenshaltungskosten gewährt – sondern vor allem die Auswirkungen für die Betroffenen dieses, in jederlei Hinsicht rückschrittlichen Gesetzes kritisiert die Salzburger Armutskonferenz aufs Äußerste. Die Salzburger Armutskonferenz appelliert daher, die aktuelle Regierungskrise als Chance zu nutzen, und bezüglich der Reform der Mindestsicherung zurück zum Start zu gehen. „Im Herbst erwarten uns Neuwahlen. Wir erwarten uns von den politische Verantwortlichen die Neuverhandlung einer existenzsichernden und armutsfesten Mindestsicherung“, so Elisabeth Kocher, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz.

Es ist an der Zeit zu zeigen, dass in Österreich armutsbetroffene Menschen Unterstützung erfahren, anstatt sie an den Rand der Gesellschaft zu treiben und sprichwörtlich “aushungern zu lassen“. Die Salzburger Armutskonferenz fordert daher eine grundsätzliche Revision des Grundsatzgesetzes. Neben existenzsichernden Einkommen, Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigung sowie einem Ausbau sozialer Infrastruktur braucht es in der Mindestsicherung armutsfeste Grundleistungen mit Rechtsanspruch sowie flächendeckende, qualitätsvolle Hilfepläne, arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und einen Ausbau der Angebote am erweiterten Arbeitsmarkt.


Rückfragen: Elisabeth Kocher, 0662 – 849373-202 bzw. 0676 – 848210248
 

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