2021 / 07
KINDERKOSTENSTUDIE – HANDLUNGSBEDARF AUF BUNDES- UND LÄNDEREBENE
23.000 Kinder und Jugendliche bis 24 Jahre sind im Bundesland Salzburg von Armut und/oder Ausgrenzung betroffen. Die neue und seit 1964 erste Kinderkostenstudie zeigt den dringenden Handlungsbedarf in der Bekämpfung von Armut im Kinder- und Jugendalter auf.
So muss ein Zwei-Eltern-Haushalt um 11 Prozent und ein:e Alleinerzieher:in um 43 Prozent mehr Einkommen erzielen, um das gleiche Wohlstandsniveau zu erreichen, wie es Menschen ohne Kinder haben. Zudem zeigt sich, dass wichtige soziale Infrastruktur, wie etwa ausreichende und kostengünstige Elementarbildungsplätze, im Bundesland Salzburg fehlt. „Eine Alleinerzieher:in mit 2 Kindern muss im Durchschnitt 23 Prozent ihres Einkommens für die Betreuung ihrer Kinder bezahlen. Gleichzeitig sind 2/3 der Betreuungsplätze nicht mit einem Vollzeitjob vereinbar, in 13,4 Prozent der Gemeinden gibt es überhaupt keine Möglichkeit unter 3-Jährige betreuen zu lassen. Ferner stellen die eingeschränkten täglichen Öffnungszeiten, aber auch die Ferienschließzeiten große Herausforderungen dar – insbesondere für Alleinerzieher:innen“, gibt Ines Grössenberger von der Arbeiterkammer Salzburg zu bedenken.
Auch eine Anpassung der Familienhilfe sowie neue Verteilungsformen bei weiteren Leistungen sind dringend nötig. Durch die Fiskalisierung von Familienleistungen, wie etwa dem Familienbonus, werden insbesondere gutverdienende Eltern aufgrund der Kopplung an die Höhe ihrer Steuerleistung überproportional bevorzugt. „Trotz aller Kritik begrüßen wir das Bekenntnis der Regierung zur europäischen Kindergarantie sowie die Einladung zu Expert:innengesprächen und den Multi-Stakeholder-Workshops.“, so Bayer.
Regionale Lösungen
„Wir freuen uns sehr, dass das Thema der Kinderarmut mitunter dank dieser Erhebung endlich die Aufmerksamkeit erhält, die dem Problem auch angemessen ist. Jetzt ist es an der Zeit, neue Maßnahmen gegen Kinderarmut, wie etwa eine Kindergrundsicherung nach dem Modell der Volkshilfe, etabliert werden.“, so Bayer, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz.
In Anbetracht der aktuellen Krise und dem immensen Bedarf an Unterstützung wie wir ihn in den Sozialberatungsstellen sehen, braucht es neben großen, nachhaltigen Anpassungen auch schnelle Lösungen, um die dringendsten Nöte zu lindern. Das Land Salzburg hat etwa die Möglichkeit, die Kinderrichtsätze der Sozialunterstützung anzuheben, um so die Leistungskürzungen des neuen Gesetzes ein wenig auszugleichen und Familien - zumindest innerhalb des Sozialunterstützungsbezuges - zu helfen. In Salzburgs Sozialberatungsstellen wird der akute Bedarf nach Unterstützungen besonders sichtbar: „Wir haben in der Beratungspraxis mit Fällen zu tun, wo Familien mit über 400,00 € weniger an finanzieller Unterstützung über die Runden kommen müssen.“, beschreibt Melanie Fritzer, Caritas Sozialberatung, die aktuelle Situation vieler Familien.
Was Kinder in Österreich jetzt brauchen:
- Erhöhung der Kinderrichtsätze der Salzburger Sozialunterstützung, als schnelle regionale Abhilfe für Familien in Not - Erhöhung der Kinderrichtsätze tritt mit 01.07.2022 in Kraft [Anm. 22.06.22]
- Ausbau der Kinderbetreuungsplätze in Salzburg
- Die Schließung essentieller Unterhaltslücken, wie es im Regierungsprogramm vorgesehen ist, um Alleinerzieher:innen Sicherheit zu bieten, wenn der andere Elternteil seinen / ihren Verpflichtungen nicht nachkommt.
- Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag des Kindes
- Anpassung der Familienbeihilfe / Etablierung einer Kindergrundsicherung