PRESSEAUSSENDUNG
DAS ENDE DER MINDESTSICHERUNG. AB SOMMER GILT DAS NEUE SOZIALUNTERSTÜTZUNGSGESETZ IN SALZBURG
In wenigen Monaten tritt in Salzburg das neue Sozialunterstützungsgesetz in Kraft und beendet damit, zumindest vorerst, eine weitreichende Debatte über Sinn und Zweck der türkis-blauen Reform.
Wohin die Reise gehen wird, wurde bereits 2018 im Zuge der Namensgebung ersichtlich, denn an die Stelle der Mindestsicherung rückte die Sozialhilfe als Grundsatzgesetz beziehungsweise die Sozialunterstützung in der Salzburger Ausführungsvariante. Anstatt Sicherheit gibt es für Armutsbetroffene künftig nur noch Unterstützungsleistungen. „Wir sollten in der Debatte nicht vergessen, dass wir hier von einer Fürsorgeleistung sprechen, die das Mindeste, das ein Mensch zum Überleben braucht, gewährleistet.“, gibt die Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz zu denken.
Das Salzburger Ausführungsgesetz (SUG) nutzt in manchen Bereichen, wie dem Wohnen, die Handlungsspielräume des Bundes gut aus und kann damit einen Teil der Verschlechterungen abfedern. So wird der höchst zulässige Wohnaufwand stark erhöht und Sonderbedarfe, wie etwa der Erwerb einer neuen Waschmaschine, bleiben auch künftig gesichert.
Dennoch kommen einige Verschlechterungen auf uns zu: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird durch neue Leistungsvoraussetzungen der Bezieher*innen enger, besonders für Unterhaltspflichtige. Unterhaltszahlungen wirken sich in Zukunft nicht mehr einkommensmindernd aus - ohne Rücksicht auf die Tatsache, dass der/die Zahlende dieses Geld nicht für sich beansprucht, sondern damit den Lebensunterhalt seiner/ihrer Kinder mitträgt. Mit dieser Regelung kann die Sicherung des Kindeswohls für getrenntlebende Familien zur Armutsfalle werden.
Für Kinder und Familien bietet das SUG wenig Sicherheiten. Wie die AK-Salzburg berechnet hat, reduziert sich die jährliche Leistung der Kinder durch den Entfall von Sonderzahlungen und der Anrechnung eines Wohnanteiles um 380€. „Dass der Richtsatz trotz dieser Zahlen nicht angehoben wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar und wir fordern daher wiederholt eine Anhebung auf zumindest 25%. So Bayer Carmen, Sprecherin der Salzburger Armutskonferenz.
Ebendiese Verschlechterungen stehen Aufstocker*innen, also Menschen, denen trotz Arbeit oder Pension zu wenig bleibt, durch das Grundsatzgesetz des Bundes bevor. Ihnen werden ebenso Sonderzahlungen wie das 13./14. Gehalt, künftig als Einkommen angerechnet. Diese Neuerung in Verbindung mit der Neuaufteilung der Richtsätze (bisher: Lebensunterhalt 75%, Wohnen 25%, künftig: 60% - 40%) kann der Arbeiterkammer zufolge für eine alleinstehende Pensionistin bis zu 1.500€ pro Jahr weniger bedeuten.
Auch in Österreich stehen wir einer wachsenden Spaltung der Gesellschaften gegenüber, die wesentlich auf sozialer Ungleichheit basiert. Mit den Vorgaben des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes wird diese Tendenz nur weiter verstärkt. „Und letztendlich treffen die Kürzungen uns alle“, warnt Bayer.
„Entstehen zu große Ungleichheiten in einer Gesellschaft, werden die sozialen Spannungen weiter zunehmen.“